HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Begriffe in Projekten und im Projektmanagement


Vertrag zum Projektmanagement als Auftrag.

Je nach Projekt kann der Auftrag zum Projektmanagement gestaltet werden als:

  1. Auftrag zur Geschäftsführung des Projektmanagements für das gesamte Projekt,
  2. Auftrag zur Einbringung bestimmter Anliegen, Interessen und Beiträge in das Projekt,
  3. Auftrag zur Beachtung bestimmter Auflagen, Grenzen, Bedingungen und Rahmen durch das Projekt und das Projektmanagement,
  4. Auftrag zur Ausführung einzelner, bestimmter konkreter Aufträge.
  5. Auftrag zu Erfüllung bestimmter Auflagen,
  6. Auftrag zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten als Erfüllungsgehilfe.

Das Projektmanagement als Auftragnehmer kann die erteilten Aufträge in der Regel weder erweitern, noch kürzen, noch ändern oder aufheben. Es bleibt jedoch die Pflicht, notwendige Änderungen der Aufträge gegebenenfalls vorzuschlagen, so lange Änderungen nach dem Projektstand (noch) möglich sind.

Die Nichterfüllung von Aufträgen, die Schlechterfüllung oder Falscherfüllung werden in der Regel dem Auftragnehmer (Projektmanagement) angelastet, auch dann, wenn es für das Projekt insgesamt förderlich war.

Mahnungen:

Auftragnehmer sind in der Regel nur für die Erfüllung ihrer Aufträge verantwortlich und rechenschaftspflichtig. War der Auftrag unsinnig, unvollständig oder fehlerhaft, gehen die Folgen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Erfolge von Projektmanagement, welches als Auftrag ausgeführt wird, werden in der Regel vom Projektauftraggeber vereinnahmt: Er hat schließlich "die richtigen Leute mit den richtigen Dingen beauftragt", die "nur" ausgeführt haben, was sie durften, sollten oder mussten.